In der Nacht auf den 31.08. erhielt ich mehrere SMS mit Hilfegesuch für einen jungen Mann aus Bingen.
Er ist 15 Jahre alt und lebt seit März 2022 in einer Wohngruppe, dort gab es einige Vorkommnisse bis hin zu sexuellen Übergriffen.
Diesem Umfeld hat er sich eigenmächtig entzogen und ging zu seiner Mutter, die das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Das Jugendamt hat auf diesen „Selbstschutz“ reagiert indem es einen Eilantrag auf Sorgerechtsentzug gestellt hat.
Somit stellen sich einige Fragen:
EIn junger 15 jähriger Mann, Mirkan, kam in eine Wohngruppe. Die Gründe schildert er in dem Podcast. Man darf davon ausgehen, dass bei Maßnahmen, die mehrere
tausend Euro kosten eine gewisse Qualität der Maßnahme gewährleisten, dazu gehört nicht nur dass therapeutisch das durch die Jugendhilfe gesetzte Ziel erfüllt wird, sondern auch, dass ein Kind,
das sich in einer solchen Maßnahme befindet nicht noch zusätzlich traumatisiert.
Da er sich weigert in diese Maßnahme zurückzugehen wurde die Familie vor die Tatsache gestellt, dass man nun gerichtlich der Mutter das Sorgerecht entziehen würde, darüber hinaus, dass er „mit 15 “ keinen Anspruch auf einen eigenen Anwalt habe. Durch die Gesamtumstände erschrocken ging wiederum auf Flucht und wurde nun in der Nacht auf den 2.9.2022 in eine Zwischenunterkunft verbracht. Die Mutter bekommt jegliche Auskunft verweigert, auch der Verweis auf den mittlerweile vorhandenen Anwalt blieb ohne Erfolg.
Wir fassen zusammen:
Ein Junge wird auffällig, wird in eine therapeutische Maßnahme verbracht, diese therapeutische Maßnahme duldet seiner Meinung nach Übergriffe, informiert die betroffenen Eltern über diese nicht unmittelbar, gleichwohl die Mutter das Sorgerecht hat. Der Junge will sich dieser Maßnahme entziehen und die Reaktion des Jugendamts ist die Androhung des Entzugs des Sorgerechts. Womit auch die Auskunftspflicht zu großem Teil entfiele.Eigentlich wäre das Jugendamt in der Pflicht das zuständige Landesjugendamt in Kenntnis zu setzen um den Vorwürfen des Jungen nachzugehen, auch wäre das Jugendamt in der Pflicht zu prüfen welches Konzept auf therapeutischer und psychologischer Ebene mit wieviel Stunden, wie intensiv und so weiter mit dem Jungen durchgeführt wurden.
Fragen die sich stellen:
Unzweifelhaft ist dass der Junge, resp. Familie ein adäquates Angebot der Jugendhilfe benötigt. Es stellt sich hierbei die Frage ob das gewährleistet ist wenn ein 15 jähriger Junge seine Mutter, bei der er seit Anbeginn an gelebt hat fortan nur noch einmal im Monat sieht, das seit Monaten. Wenn er Impulskontrollstörungen in Verbindung mit Verstößen gegen BTM hat, muss das eng therapeutisch begleitet werden. Inwiefern wird das gewährleistet, wenn Missbräuche geduldet werden. Die Einrichtung selbst ist hier Garant für die Sicherheit des Jungen, bzw. der dort lebenden Menschen, inwiefern ist das Erlebte sogar förderlich den Ist-Zustand zu aggravieren, gehört das eventuell zum „Therapiekonzept“ ? Weshalb drängt das Jugendamt nun auf den Sorgerechtsentzug der Mutter um die „letzte“ Instanz in Mirkans Leben aus der Welt zu schaffen, die sagt, dass das was er dort erlebt hat nicht in Ordnung war? Weshalb war Mirkan seit März 2022 nicht mehr in einer Schule und lebte lediglich in dieser sozialtherapeutischen Enklave? Externe Beschulung war nicht möglich, auch hätte eine reguläre Schule mit den vorhanden Schulsozialarbeitern und Psychologen eventuell auf die Missstände in der Unterbringungseinrichtung hinweisen können bzw. kooperativ diese mit Mirkan aufarbeiten können, ohne dass sich die Lage verschlimmert hätte?
Mirkan befindet sich nun auf der Flucht, da ihm angedroht wurde wenn er nicht in genau diese Einrichtung zurückkehrt er in das Ausland verbrahct wird und seine Mutter nicht mehr wiedersieht. Wir wünschen ihm von Herzen alles Gute.
Aktualisierung: Mirkan wurde von der Bundespolizei in Andernach festgehalten. Nach Rücksprache mit dem dortigen Jugendamt werden wir Mirkan heute wieder zur Mutter bringen, Saarbrücken bleibt vorerst aus und vor.